Die Verordnung, welche regelt, wie viel Fluglärm Anwohnern zugemutet werden kann, gerät in die Kritik. Der Frutiger Nationalrat Jürg Grossen (GLP) meint, sie sei nicht mehr zeitgemäss. Störend sei etwa, dass mit einem Mittelwert gerechnet werde und das Einzelereignis zu wenig berücksichtigt werde. Hier mein Kommentar im Berner Oberländer:
Zehn Klapse auf die Wange sind nicht das Gleiche wie eine durchgezogene Ohrfeige. Niemand käme auf die Idee, hier mit Durchschnittswerten zu rechnen. Bei der Lärmbelastung um Militärflugplätze macht es genauso wenig Sinn. Die heutige Lärmschutzverordnung ist nicht mehr tragbar und muss überarbeitet werden.
Militärflugplätze sind, was die Lärmbelastung angeht, ein Spezialfall. So nehmen beispielsweise die Frequenzen auf Schienen und Strassen stets zu, dafür werden die einzelnen Autos und Züge leiser. Anders bei Kampfjets. Hier heisst es: je moderner, desto lauter. Und wenn sich das VBS heute mit einem möglichen Nachfolger des F/A-18 beschäftigt, dann ist klar, dass dieser mindestens gleich laut, wahrscheinlich noch lauter sein wird. Die heutige Lärmschutzverordnung wurde aber noch für den F-5-Tiger konzipiert – ein «Flüsterjet» im Vergleich zu den jetzt mehrheitlich eingesetzten Maschinen.
Dass solch hohe Lärmspitzen nicht zumutbar sind, ist dem Bundesrat bewusst. Sonst hätte er bei Helikopterflugplätzen nicht eine Obergrenze von 95 Dezibel festgelegt. Ein Wert, der in Teilen von Brienz, Meiringen, Hofstetten und Brienzwiler teils massiv überschritten wird.
Der Luftwaffe oder gar dem Personal in Meiringen Vorwürfe zu machen, wäre aber falsch. Man arbeitet gemäss dem Auftrag letztinstanzlich des Schweizer Stimmvolks und hält sich an die bestehende Verordnung. Für die Verordnung sind der Bundesrat und die Politik verantwortlich. Änderungen tun not. Allerdings dürfen diese nicht so weit gehen, dass in Ausnahmesituationen keine Notfalleinsätze mehr möglich sind. Denn nur eine Luftwaffe, die ihre lufthoheitlichen Pflichten rund um die Uhr wahrnehmen kann, macht Sinn.
Dieser Kommentar erschien am 14. April 2016 im Berner Oberländer. Hier geht es zum ganzen Bericht.
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