Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde von zehn Parteien wegen Fluglärm- und Schadstoffbelastung durch Kampfjets ab. Mein Kommentar im Berner Oberländer:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überrascht nicht. Die Luftwaffe bewegt sich im Rahmen der legalen Möglichkeiten. Besser gesagt: Die legalen Möglichkeiten bewegen sich im Rahmen der Luftwaffe.
Die angewandten Gesetze wurden für die Luftwaffe gemacht. Meist auf Grundlage von älteren Fliegern, aber mehr Flugbewegungen. Das ist problematisch. Es ist ein Unterschied, ob man mir zehn Klapse oder eine Ohrfeige verpasst. Genau so unterscheiden sich Starts von Tigern und F/A-18.
Dass die Luftwaffe die Möglichkeiten, die ihr das Gesetz bietet, ausschöpft, ist nicht nur legitim, sondern auch richtig. Es ist auch nicht an ihr, die Gesetze zu ihren Ungunsten anzupassen.
Gefragt ist die Politik. Sie muss die Gesetze den modernen Jets anpassen, die Bevölkerung vor übermässigem Lärm schützen und darf dabei die Bedürfnisse der Armee nicht vernachlässigen. Eine schwierige Aufgabe. Aber eine, die es anzupacken gilt. Gerade die lokalen Politiker dürften dabei etwas mutiger auftreten. Mit weniger als drei Flugplätzen kann die Luftwaffe nicht operieren. Eine Schliessung Meiringens droht also nicht.
Dieser Kommentar erschien am Samstag, 16. September im Berner Oberländer und im Thuner Tagblatt. Hier geht es zum dazugehörenden Bericht von Bruno Petroni.
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